Schuldes GmbH & Co. KG in Ingolstadt: FAQ - Häufig gestellte Fragen
Schuldes GmbH & Co. KG in Ingolstadt: FAQ - Häufig gestellte Fragen

FAQ

Häufig gestellte Fragen

1. Was muss ich sofort tun, wenn ich einen Wasserschaden bemerke?   

1. Hauptwasserhahn abdrehen; 2. Strom ausschalten; 3. Installateur und Leckorter anrufen; 4. Schadensmeldung an den Versicherer;
5. Schadensbegrenzung: Sofortmaßnahmen einleiten - rufen Sie uns an, holen Sie die erforderlichen Trocknungsgeräte ab und nehmen diese umgehend in Betrieb. (Es besteht eine Schadensminderungspflicht! Bitte informieren Sie immer umgehend den Eigentümer und/oder die Hausverwaltung.)

2. Wer zahlt den Wasserschaden – die Gebäude-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung? 

Die Gebäudeversicherung des Eigentümers. (Gebäudeversicherung = feste Teile/Wände; Hausratversicherung = Möbel/bewegliche Sachen)

3. Rechnen Sie direkt mit meiner Versicherung ab? 

Ja, wir übernehmen die direkte Schadensabwicklung mit Ihrer Versicherung. Der Kunde erhält von uns eine Abtretungserklärung. Somit rechnen wir alles direkt mit dem Versicherer ab. (Der Versicherungsnehmer erhält eine Kopie der Abrechnung.)

4. Bei welchem Wasserschaden zahlt die Versicherung nicht? 

Die Versicherung zahlt nur bei einer versicherten Schadensursache.

5. Wie finden Sie das Leck, ohne alle Wände aufzureißen? 

Wir nutzen dafür ausschließlich professionelle Geräte, z.B.: Thermografie/Wärmebildkamera, Endoskopie, Elektroakustische Messgeräte, Rohrkamera, Färbemittel oder Farbproben.

6. Wie lange dauert die Trocknung nach einem Wasserschaden? 

Je nach Größe, Durchfeuchtungsgrad und Baumaterialien beträgt die Trocknungszeit erfahrungsgemäß ca. 20 – 25 Tage
(die Trocknungsgeräte müssen durchgehend laufen).

7. Was kostet es, einen Wasserschaden zu beheben?

Wir rechnen nach qm zu Festpreisen ab und nicht nach Trocknungsdauer.
 Der genaue Preis hängt von der Ursache, dem Ausmaß der Durchfeuchtung und den betroffenen Materialien ab.

8. Sind die Trocknungsgeräte sehr laut und wie viel Strom verbrauchen sie? 

Wir benutzen Trocknungsgeräte der neuesten Generation, die sehr leistungsstark sind und gleichzeitig einen sehr geringen Lärmpegel aufweisen. Unsere Trocknungsgeräte werden über einen geeichten Stromzwischenzähler betrieben.
Der Kunde erhält am Schluss eine Stromverbrauchsaufstellung der gesamten Trocknungsmaßnahme. Die Stromkosten können beim Versicherer zur Übernahme eingereicht werden.

9. Was passiert, wenn sich bereits Schimmel gebildet hat? 

Die betroffenen Bauteile und Wandflächen werden vor der Trocknung als Schadenssofortmaßnahme professionell
und fachgerecht behandelt.

10. Übernehmen Sie auch die Wiederherstellung (Malerarbeiten, Fliesenlegen) nach der Trocknung? 

Wir übernehmen alle schadenbedingten Wiederherstellungsarbeiten nach einem Wasserschaden, sowie die komplette Steuerung und Abwicklung aller erforderlichen Gewerke (Maler-, Schreiner-, Boden- und Fließenarbeiten). Alles aus einer Hand!

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