Mietservice und Arbeitsbühnenvermietung durch die Schuldes GmbH & Co. KG in Ingolstadt
Mietservice und Arbeitsbühnenvermietung durch die Schuldes GmbH & Co. KG in Ingolstadt

Mietservice

Mit der Schuldes GmbH & Co. KG aus Ingolstadt setzen Sie auf den richtigen Partner, der Sie auch bei der Auswahl eines benötigten Mietgerätes kompetent und umfassend berät.

Basierend auf der Ist-Situation ermitteln wir für Sie den optimalen Bedarf aus unserem hochwertigen Geräteprogramm. 

Unser Mietangebot für Sie:

  • Hubarbeitsbühnen
  • Trocknungsgeräte
  • Heizgeräte (Elektro, Gas, Öl)
  • weitere Geräte auf Anfrage

Kontakt

Für Fragen, Preisauskünfte und Verfügbarkeitsanfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

+49 841 951648-0
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Vermietung von Arbeitsbühnen

In unserem Mietpark stehen aktuell folgende Arbeitsbühnen zu Verfügung:

Sprinter-Arbeitsbühne TB 220
Sprinter-Arbeitsbühne TB 220

TB 220

Sprinter-Arbeitsbühne
Korbbelastung: 200 kg

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Sprinter-Arbeitsbühne TBR 220
Sprinter-Arbeitsbühne TBR 220

TBR 220

Sprinter-Arbeitsbühne
Korbbelastung: 230 kg

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Sprinter-Arbeitsbühne TB 270
Sprinter-Arbeitsbühne TB 270

TB 270

Sprinter-Arbeitsbühne
Korbbelastung: 250 kg

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LKW-Arbeitsbühne T 330
LKW-Arbeitsbühne T 330

T 330

LKW-Arbeitsbühne
Korbbelastung: 320 kg

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Sprinter-Arbeitsbühne TB 220

Sprinter-Arbeitsbühne TB 220
Sprinter-Arbeitsbühne TB 220

Technische Daten

Bezeichnung

Sprinter-Arbeitsbühne TB 220

Arbeitshöhe

22,50 m

seitliche Reichweite

14,00 m

Korbbelastung

200 kg

Gesamtlänge

ca. 7,25 m

Bauhöhe

ca. 3,01 m

Fahrzeugbreite

ca. 2,11 m

zulässiges Gesamtgewicht

3,50 t

Aktionsradien und Arbeitsbereiche

Preise und Verfügbarkeit

Für Preisauskünfte und Verfügbarkeitsanfragen stehen wir Ihnen gerne während unserer Öffnungszeiten zur Verfügung.

Öffnungszeiten:

  • Montag - Donnerstag: 7:00 - 17:00 Uhr
  • Freitag: 7:00 - 14:00 Uhr

Mietbedingungen der Schuldes GmbH & Co. KG

  • Der Mieter/Abholer bestätigt, dass ihm das Mietgerät in ordnungsgemäßem Zustand übergeben wurde.
  • Er bestätigt weiterhin, dass er im Besitz einer gültigen und je nach Fahrzeug geeigneten Fahrerlaubnis ist.
  • Der Mieter/Abholer bestätigt, dass ihm das Mietgerät vorgeführt und voll betankt übergeben wurde.
  • Der Mieter/Abholer wurde sorgfältig in die Bedienung eingewiesen. Er wurde darauf hingewiesen, dass beim Betrieb besondere Unfallverhütungsvorschriften (UVV) zu beachten sind, für deren strikte Einhaltung er selbst zuständig ist. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung oder Ersatz bei Verletzung der UVV durch den Mieter.
  • Das Mietgerät darf nur von volljährigen und eingewiesenen Personen betrieben werden.
  • Das Gerät ist im Einschichtbetrieb (5-Tage-Woche/10 Std.) angemietet.
  • Mehrschichtbetrieb bzw. Samstag-/Sonntagsarbeit müssen angemeldet werden und werden gesondert berechnet.
  • Die Mietzeit beginnt mit Übergabe des Mietgerätes und endet mit Rückgabe des Mietgerätes.
    Mietdauer:
    ab 07:00 - max. 12:00 Uhr = ½ Tag
    ab 12:00 - max. 17:00 Uhr = ½ Tag
    07:00 - 17:00 Uhr = 1 Tag
  • Für den sicheren Betrieb von Heizgeräten/Trocknungsgeräten ist der Mieter selbst verantwortlich.
  • Für den Diebstahl von Mietgeräten haftet der Mieter.
  • Für das Mietgerät besteht eine Maschinenbruchversicherung. Bei Schäden am Mietgerät stellen wir Ihnen je Schaden eine Selbstbeteiligung von maximal EUR 2.500 Netto in Rechnung.
  • Der Mieter/Abholer bestätigt mit seiner Unterschrift des Mietvertrages die Anerkennung der Mietbedingungen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Schuldes GmbH & Co. KG; einzusehen unter: www.schuldes-rainer.de oder in unseren Geschäftsräumen.

Sprinter-Arbeitsbühne TBR 220

Sprinter-Arbeitsbühne TBR 220
Sprinter-Arbeitsbühne TBR 220

Technische Daten

Bezeichnung

Sprinter-Arbeitsbühne TBR 220

Arbeitshöhe

21,80 m

seitliche Reichweite

16,40 m

Korbbelastung

230 kg

Gesamtlänge

ca. 7,75 m

Bauhöhe

ca. 3,02 m

Fahrzeugbreite

ca. 2,20 m

zulässiges Gesamtgewicht

3,50 t

Aktionsradien und Arbeitsbereiche

Preise und Verfügbarkeit

Für Preisauskünfte und Verfügbarkeitsanfragen stehen wir Ihnen gerne während unserer Öffnungszeiten zur Verfügung.

Öffnungszeiten:

  • Montag - Donnerstag: 7:00 - 17:00 Uhr
  • Freitag: 7:00 - 14:00 Uhr

Mietbedingungen der Schuldes GmbH & Co. KG

  • Der Mieter/Abholer bestätigt, dass ihm das Mietgerät in ordnungsgemäßem Zustand übergeben wurde.
  • Er bestätigt weiterhin, dass er im Besitz einer gültigen und je nach Fahrzeug geeigneten Fahrerlaubnis ist.
  • Der Mieter/Abholer bestätigt, dass ihm das Mietgerät vorgeführt und voll betankt übergeben wurde.
  • Der Mieter/Abholer wurde sorgfältig in die Bedienung eingewiesen. Er wurde darauf hingewiesen, dass beim Betrieb besondere Unfallverhütungsvorschriften (UVV) zu beachten sind, für deren strikte Einhaltung er selbst zuständig ist. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung oder Ersatz bei Verletzung der UVV durch den Mieter.
  • Das Mietgerät darf nur von volljährigen und eingewiesenen Personen betrieben werden.
  • Das Gerät ist im Einschichtbetrieb (5-Tage-Woche/10 Std.) angemietet.
  • Mehrschichtbetrieb bzw. Samstag-/Sonntagsarbeit müssen angemeldet werden und werden gesondert berechnet.
  • Die Mietzeit beginnt mit Übergabe des Mietgerätes und endet mit Rückgabe des Mietgerätes.
    Mietdauer:
    ab 07:00 - max. 12:00 Uhr = ½ Tag
    ab 12:00 - max. 17:00 Uhr = ½ Tag
    07:00 - 17:00 Uhr = 1 Tag
  • Für den sicheren Betrieb von Heizgeräten/Trocknungsgeräten ist der Mieter selbst verantwortlich.
  • Für den Diebstahl von Mietgeräten haftet der Mieter.
  • Für das Mietgerät besteht eine Maschinenbruchversicherung. Bei Schäden am Mietgerät stellen wir Ihnen je Schaden eine Selbstbeteiligung von maximal EUR 2.500 Netto in Rechnung.
  • Der Mieter/Abholer bestätigt mit seiner Unterschrift des Mietvertrages die Anerkennung der Mietbedingungen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Schuldes GmbH & Co. KG; einzusehen unter: www.schuldes-rainer.de oder in unseren Geschäftsräumen.

Sprinter-Arbeitsbühne TB 270

Sprinter-Arbeitsbühne TB 270
Sprinter-Arbeitsbühne TB 270

Technische Daten

Bezeichnung

Sprinter-Arbeitsbühne TB 270

Arbeitshöhe

27,00 m

seitliche Reichweite

18,10 m

Korbbelastung

250 kg

Gesamtlänge

ca. 7,47 m

Bauhöhe

ca. 3,07 m

Fahrzeugbreite

ca. 2,34 m

zulässiges Gesamtgewicht

3,50 t

Aktionsradien und Arbeitsbereiche

Preise und Verfügbarkeit

Für Preisauskünfte und Verfügbarkeitsanfragen stehen wir Ihnen gerne während unserer Öffnungszeiten zur Verfügung.

Öffnungszeiten:

  • Montag - Donnerstag: 7:00 - 17:00 Uhr
  • Freitag: 7:00 - 14:00 Uhr

Mietbedingungen der Schuldes GmbH & Co. KG

  • Der Mieter/Abholer bestätigt, dass ihm das Mietgerät in ordnungsgemäßem Zustand übergeben wurde.
  • Er bestätigt weiterhin, dass er im Besitz einer gültigen und je nach Fahrzeug geeigneten Fahrerlaubnis ist.
  • Der Mieter/Abholer bestätigt, dass ihm das Mietgerät vorgeführt und voll betankt übergeben wurde.
  • Der Mieter/Abholer wurde sorgfältig in die Bedienung eingewiesen. Er wurde darauf hingewiesen, dass beim Betrieb besondere Unfallverhütungsvorschriften (UVV) zu beachten sind, für deren strikte Einhaltung er selbst zuständig ist. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung oder Ersatz bei Verletzung der UVV durch den Mieter.
  • Das Mietgerät darf nur von volljährigen und eingewiesenen Personen betrieben werden.
  • Das Gerät ist im Einschichtbetrieb (5-Tage-Woche/10 Std.) angemietet.
  • Mehrschichtbetrieb bzw. Samstag-/Sonntagsarbeit müssen angemeldet werden und werden gesondert berechnet.
  • Die Mietzeit beginnt mit Übergabe des Mietgerätes und endet mit Rückgabe des Mietgerätes.
    Mietdauer:
    ab 07:00 - max. 12:00 Uhr = ½ Tag
    ab 12:00 - max. 17:00 Uhr = ½ Tag
    07:00 - 17:00 Uhr = 1 Tag
  • Für den sicheren Betrieb von Heizgeräten/Trocknungsgeräten ist der Mieter selbst verantwortlich.
  • Für den Diebstahl von Mietgeräten haftet der Mieter.
  • Für das Mietgerät besteht eine Maschinenbruchversicherung. Bei Schäden am Mietgerät stellen wir Ihnen je Schaden eine Selbstbeteiligung von maximal EUR 2.500 Netto in Rechnung.
  • Der Mieter/Abholer bestätigt mit seiner Unterschrift des Mietvertrages die Anerkennung der Mietbedingungen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Schuldes GmbH & Co. KG; einzusehen unter: www.schuldes-rainer.de oder in unseren Geschäftsräumen.

LKW-Arbeitsbühne T 330

LKW-Arbeitsbühne T 330
LKW-Arbeitsbühne T 330

Technische Daten

Bezeichnung

LKW-Arbeitsbühne T 330

Arbeitshöhe

32,80 m

seitliche Reichweite

21,20 m

Korbbelastung

320 kg

Gesamtlänge

ca. 8,72 m

Bauhöhe

ca. 3,54 m

Fahrzeugbreite

ca. 2,53 m

zulässiges Gesamtgewicht

7,49 t

Aktionsradien und Arbeitsbereiche

Preise und Verfügbarkeit

Für Preisauskünfte und Verfügbarkeitsanfragen stehen wir Ihnen gerne während unserer Öffnungszeiten zur Verfügung.

Öffnungszeiten:

  • Montag - Donnerstag: 7:00 - 17:00 Uhr
  • Freitag: 7:00 - 14:00 Uhr

Mietbedingungen der Schuldes GmbH & Co. KG

  • Der Mieter/Abholer bestätigt, dass ihm das Mietgerät in ordnungsgemäßem Zustand übergeben wurde.
  • Er bestätigt weiterhin, dass er im Besitz einer gültigen und je nach Fahrzeug geeigneten Fahrerlaubnis ist.
  • Der Mieter/Abholer bestätigt, dass ihm das Mietgerät vorgeführt und voll betankt übergeben wurde.
  • Der Mieter/Abholer wurde sorgfältig in die Bedienung eingewiesen. Er wurde darauf hingewiesen, dass beim Betrieb besondere Unfallverhütungsvorschriften (UVV) zu beachten sind, für deren strikte Einhaltung er selbst zuständig ist. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung oder Ersatz bei Verletzung der UVV durch den Mieter.
  • Das Mietgerät darf nur von volljährigen und eingewiesenen Personen betrieben werden.
  • Das Gerät ist im Einschichtbetrieb (5-Tage-Woche/10 Std.) angemietet.
  • Mehrschichtbetrieb bzw. Samstag-/Sonntagsarbeit müssen angemeldet werden und werden gesondert berechnet.
  • Die Mietzeit beginnt mit Übergabe des Mietgerätes und endet mit Rückgabe des Mietgerätes.
    Mietdauer:
    ab 07:00 - max. 12:00 Uhr = ½ Tag
    ab 12:00 - max. 17:00 Uhr = ½ Tag
    07:00 - 17:00 Uhr = 1 Tag
  • Für den sicheren Betrieb von Heizgeräten/Trocknungsgeräten ist der Mieter selbst verantwortlich.
  • Für den Diebstahl von Mietgeräten haftet der Mieter.
  • Für das Mietgerät besteht eine Maschinenbruchversicherung. Bei Schäden am Mietgerät stellen wir Ihnen je Schaden eine Selbstbeteiligung von maximal EUR 2.500 Netto in Rechnung.
  • Der Mieter/Abholer bestätigt mit seiner Unterschrift des Mietvertrages die Anerkennung der Mietbedingungen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Schuldes GmbH & Co. KG; einzusehen unter: www.schuldes-rainer.de oder in unseren Geschäftsräumen.

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